Information zum Stand der Abwicklung

In der Gemeinsamen Erklärung von Landesregierung und Klimastiftung MV ist vereinbart, dass der Vorstand kontinuierlich öffentlich über den Fortgang der Abwicklung informiert.

Was unseren Teil betrifft, können wir heute sagen: Die Vertragsbeziehungen zu den Lieferanten und Dienstleistern des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, die an der Vollendung der Pipeline mitgearbeitet haben, sind nahezu vollständig abgewickelt. Das bedeutet, dass es jeweils gemeinsame Abschlusserklärungen gibt, die gegenseitig testieren, dass keine weiteren Ansprüche bestehen. Die Materialien sind verkauft, der Verkauf des Schiffes ist am 25.08.2022 vollzogen. Die Anteile an der MAR Agency sind an den Miteigentümer übereignet.

Nord Stream 2 (N 2) befindet sich derzeit in einer Vorstufe des Schweizer Insolvenzverfahrens, der sogenannten provisorischen Nachlassstundung. In diesem Stadium kann N 2 weiter – mit Ausnahmen – Verträge schließen und erfüllen, sofern ein vom Gericht eingesetzter Sachwalter zustimmt. Auf dieser Grundlage ist am 30.8.2022 eine Abschlussvereinbarung mit N 2 geschlossen worden.

Bei der Abrechnung der noch offenen gegenseitigen Forderungen hat sich zu Gunsten von N 2 ein Plus von etwa 12 Millionen € ergeben. Hinzu kommt der Verkaufserlös für das Schiff in Höhe von etwa 6,5 Millionen €, der vertragsgemäß N 2 zusteht. Wir haben weder N 2 noch Herrn Warnig noch Gazprom auf der für Europa geltenden Sanktionsliste gefunden. Die Schweizer Behörden haben – anders als die Staatskanzlei, die insoweit eine Aussage als Rechtsberatung abgelehnt hat – die klare Auskunft gegeben, dass es keine sanktionsrechtlichen Bedenken gibt. Der Stiftungsaufsicht haben wir unsere Absicht mitgeteilt und Gelegenheit gegeben, etwaige rechtliche Einwendungen zu erheben.

Danach verbleibt nach Auflösung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes noch ein erheblicher Millionenbetrag, in der Größenordnung zwischen 5 und 7 Millionen €, der dann ausschließlich dem Klimateam für Klima- und Umweltschutz zur Verfügung steht – zusätzlich zu den von N2 im vergangenen Jahr geleisteten Zuwendungen von 20 Millionen €.

Unser Steuerbüro hat inzwischen den Jahresabschluss für 2021 fertiggestellt und erarbeitet einen Zwischenabschluss für 2022. Der Wirtschaftsprüfer lässt sich derzeit alle relevanten Unterlagen vorlegen und wird seine Arbeit so schnell wie möglich abschließen. Ziel ist, dass dies noch im September geschieht. An Personal wird bis zu diesem Zeitpunkt in der Geschäftsstelle des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes der Geschäftsführer selbst und der mit allen Zahlen und Zahlungen vertraute Controller tätig sein. Danach enden auch deren Arbeitsverhältnisse. Weitere Mitarbeiter gibt es nicht mehr.

Bereits vor der endgültigen tatsächlichen Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist durch Entscheidung der Stiftungsaufsicht jeder Bezug zu N 2 aus der Satzung gestrichen worden. Die Stiftung existiert rechtlich, und demnächst, nach der vollständigen Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, dann auch tatsächlich, nur noch als reine Klima- und Umweltstiftung, ohne jeden Bezug zu N 2. Damit ist der Argumentation, dass es in Wahrheit ausschließlich um die Vollendung von N 2 gegangen sei, jegliche Grundlage entzogen.

Das Klimateam leistet weiter seine inzwischen auch von der Landesregierung anerkannte und gelobte Arbeit. Zwar bestehen trotz dieser öffentlich geäußerten Anerkennung weiter Behinderungen der Arbeit des Klimateams, so etwa durch das offizielle Verbot der Zusammenarbeit von Schulen mit dem Klimateam. Dennoch ist das Klimateam weiter erfolgreich.

Zur Verdeutlichung nur eine einzige Zahl: nach den 320 Kitas im letzten Jahr haben sich in diesem Jahr von Mai bis August weitere Kitas an der Neuauflage des Projektes „Buddeln für Bäume“ beteiligt, dieses Mal noch einmal über 150.

Das bedeutet: Tausende Kitakinder beschäftigen sich in ihren Gruppen mit Klimaschutz und der Bedeutung von Bäumen fürs Klima. Tausende Kitakinder pflanzen, finanziert von der Stiftung, selbst Bäume auf ihrem Kita-Gelände. Die Kinder sprechen in der Gruppe über die richtige Baumart, die besten Plätze, sie machen Pläne und Zeichnungen. Und bei der Pflanzaktion selbst sind häufig die Eltern beteiligt – weitere Multiplikatoren für die gute Sache. Dies nur als besonders anschauliches Beispiel für die vielen guten Projekte, die das Klimateam mit engagierten Partner:innen durchführt.

Als Bilanz lässt sich Mitte 2022 für die allein noch auf Klima- und Umweltschutz konzentrierte Stiftung sagen: die beiden negativen Mutmaßungen, auf die sich die Gutachterin Weitemeyer im Wesentlichen gestützt hat, um eine Auflösung der Stiftung zu rechtfertigen, sind nicht eingetreten. Die Stiftung findet in der Zivilgesellschaft Zuspruch und engagierte Partner:innen für eigene Projekte sowie Fördermaßnahmen. Und sie ist finanziell gesund. Sie verfügt über genug Stiftungsvermögen für weitere jahrelange gute Arbeit. Die Verwendung dieses Geldes ist auch in keiner Weise rechtlich problematisch. Die Ausführungen der Gutachterin Uffmann sind insoweit sehr überzeugend. Und das in Kenntnis dieser Ausführungen erstellte schriftliche Gutachten Weitemeyer enthält dazu nichts.

Nun muss es darum gehen, dass auch die Landesregierung ihre Zusagen aus der Gemeinsamen Erklärung umsetzt. Das Land hat erklärt, dass es die Auflösung der Stiftung anstrebt. Für den Fall, dass dies einem neu eingesetzten Vorstand – entgegen der weiter bestehenden Einschätzung des jetzigen Vorstandes – rechtskonform gelingen sollte, hat die Landesregierung sehr detaillierte, weitreichende Zusagen bezüglich der Fortsetzung der Arbeit des Klimateams gemacht. Deren Umsetzung muss wortgetreu vorbereitet werden. Die LEKA ist eine GmbH und die vereinbarte sehr weitgehende Neuaufstellung muss rechtssicher in einem veränderten Gesellschaftsvertrag ihren Niederschlag finden. Darüber müssen noch Gespräche geführt werden.

An Problemen verbleiben noch die ausstehende Entscheidung der Finanzbehörden zur Schenkungssteuer sowie die Frage, wie die Partner der Stiftung nach einem Rücktritt der Vorstandsmitglieder weiter vor ungerechtfertigten Nachteilen und Behinderungen geschützt werden können. Der Vorstand hat gegenüber den Gerichten ausführlich begründet, was die Betroffenen befürchten müssten, wenn ihre Namen bekannt werden, und auch, weshalb sie Schutz verdienen. Wir werden dies auch gegenüber dem PUA tun, dem wir im Übrigen weitestgehende Offenheit und Transparenz zusichern werden. Denn uns liegt als Stiftung sehr daran, den unberechtigten Vorwürfen, Verdächtigungen und Verschwörungstheorien entgegenzutreten.

Download: Pressemeldung zum Stand der Abwicklung